Satzung Mein Dietfurt e.V.

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Der Verein „Mein Dietfurt e.V." geht aus dem Verein „Fremdenverkehrs- und Verschönerungsverein Dietfurt a.d.Altmühl" hervor.  

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Mein Dietfurt e.V." und hat seinen Sitz Dietfurt an der Altmühl.  Er trägt zusammen und im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung die Förderung des Handels und des Tourismus in der Gemeinde Dietfurt an der Altmühl zur Stärkung der Attraktivität der Stadt.  Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen. justo eget.
 

§ 2  Allgemeine Aufgaben und Ziele

Aufgabe des Vereins ist es, das örtliche Gewerbe und den Tourismus zu fördern. 
Er soll dies in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung insbesondere erreichen durch:

l. Wahrung der örtlichen Interessen des Handels, Gewerbes und Fremdenverkehrs gegenüber Behörden sowie Verbänden und Vereinigungen

2. Werbemaßnahmen und Beratung zum Zwecke des wirtschaftlichen Wachstums seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen und konfessionellen Gesichtspunkten 

3. Akquise von Gästen und Besuchern in der Stadt 

4. Erhaltung und Verschönerung des Ortsbildes 

5. Mitwirkung bei der Erhöhung des Freizeitwertes und der Aufenthaltsdauer für Einheimische und Gäste in der Stadt 

6. Aufklärung der einheimischen Bevölkerung über die Erfordernisse eines funktionierenden Handels und Tourismus


§ 3 Gemeinnützige Tätigkeitsbasis

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Sofern sich Überschüsse ergeben, werden diese nur zur satzungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben und Ziele des Vereins verwendet. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine direkten Zuwendungen oder sonstige unmittelbare Leistungen aus Mitteln des Vereins. Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Zur Erreichung der Ziele können jedoch bezahlte Kräfte, auch aus der Mitgliedschaft, eingesetzt werden, wenn der ehrenamtliche Einsatz hierfür nicht ausreicht. Eine steuerlich anerkannte Gemeinnützigkeit wird derzeit nicht angestrebt. 

 

§ 4 Ordentliche Mitgliedschaft 

1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen, Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sowie Vereine und Institutionen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes Miltenberg werden. 

2. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrags, welcher an diesen zu richten ist. 

3. Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang der unterzeichneten Beitrittserklärung und dauert mindestens 12 Monate. 

4. Die Mitgliedschaft endet bei Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres durch ordentliche schriftliche Kündigung des Mitglieds an den Vorstand. 

5. Die Mitgliedschaft erlischt sofort mit Tod der natürlichen Person, Auflösung des Vereines, des Betriebes oder der Institution oder bei Ausschluss.

Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, wenn der Ausschluss durch einen wichtigen Grund, insbesondere vereinsschädigendes Verhalten, Missachtung der Satzung und der sich daraus ergebenden Pflichten oder Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages gerechtfertigt ist. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann das ausgeschlossene Mitglied schriftlich eine Entscheidung im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung verlangen, die dann endgültig entscheidet. 

 

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